Kverneland Energi / Verkaufsbedingungen

Verkaufsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 28.10.2021

1. GELTUNGSBEREICH DER BEDINGUNGEN.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Lieferung von Kverneland Energi AS, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen allgemeinen Bedingungen müssen schriftlich vereinbart und in den Vertrag aufgenommen werden.

Die Bedingungen gelten zusammen mit dem akzeptierten Angebot. Der Kauf unterliegt der Verbrauchergesetzgebung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze über Verbraucherkäufe, Widerrufsrecht, Marketing, persönliche Daten und Kreditkäufe.

 

2. PARTEIEN

Verkäufer ist:
Kverneland Energi AS, Org.Nr. 918 376 607
Plogfabrikkvegen 15, 4353 Klepp Stasjon
post@kvernelandenergi.no – Tel.: 51 42 70 00

Käufer ist:
Diejenige Person, die in der Bestellung als Käufer angegeben ist

Subunternehmer

Kverneland Energi AS ist berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer ausführen zu lassen. Die vertragliche Haftung der Parteien zueinander ändert sich dadurch nicht.

 

3. MARKETING UND SOZIALE MEDIEN

Der Kunde erteilt Kverneland Energi AS das Recht, Bilder vom Eigentum des Kunden, der Solaranlage und dem Installationsprozess für Marketingmaßnahmen, einschließlich in sozialen und bezahlten Medien, frei zu verwenden.

 

4. DATENSCHUTZ

Kverneland Energi AS verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen sowie etwaigen Maßnahmen der öffentlichen Behörden. Erfahren Sie mehr darüber, wie Kverneland Energi AS personenbezogene Daten handhabt, in unserer Datenschutzrichtlinie.

 

5. BESTELL- UND VERTRAGSPROZESS

Die Bestellung ist bindend, sobald das Angebot des Verkäufers vom Käufer schriftlich angenommen wurde. Das Angebot muss sorgfältig gelesen werden. Fehler oder Mängel, die der Käufer als Schreibfehler erkannte oder hätte erkennen müssen, begründen unter keinen Umständen einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer. Es wird darauf hingewiesen, dass Schreib- oder Druckfehler auftreten können, was bedeuten kann, dass wir nicht gemäß den in unserem Marketing oder auf andere Weise gemachten Angaben liefern können. Kverneland Energi behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen, um Kosten zu berücksichtigen, die mit Wechselkursänderungen oder anderen Kosten zwischen dem Datum der Bestellung und dem Lieferdatum verbunden sind. Der Käufer hat solche Erhöhungen zusätzlich zu dem im Vertrag angegebenen Preis zu zahlen.

Weiterhin behält sich der Verkäufer das Recht vor, Ihre Bestellung oder einen Teil davon zu stornieren, wenn das Produkt ausverkauft oder nicht lieferbar ist.

Kündigung seitens des Kunden

Der Kunde kann die Installation bis zu 21 Tage nach Unterzeichnung des Kaufvertrags kostenlos stornieren.

Wenn der Kunde die Installation vor dem vereinbarten Starttermin storniert, bis zu 10 %.

Wenn der Kunde die Installation nach dem vereinbarten Starttermin storniert, hat der Kunde die Kosten für die durchgeführten Arbeiten zu tragen, die nicht rückgängig gemacht werden können.

Stornierung und Kündigung durch Kverneland Energi

Kverneland Energi kann den Vertrag kündigen oder die Lieferung kostenfrei abbrechen, wenn die Installation aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Kverneland Energi liegen und die den Installationsprozess erschweren oder zu erhöhten Kosten führen, nicht abgeschlossen werden kann.

 

6. ALLGEMEINE PREISVORAUSSETZUNGEN

Von Kverneland Energi erstellte Preisangebote dürfen ohne Zustimmung Dritten nicht vorgelegt, kopiert oder ausgehändigt werden.

Die Preise basieren darauf, dass die Installation unter normalen Bedingungen durchgeführt wird, wobei folgende Voraussetzungen gelten:

  1. Das Gebäude, in dem die Solaranlage installiert werden soll, ist zum vereinbarten Installationstermin fertig und zugänglich. Beachten Sie, dass der tatsächliche Installationstermin aus unten genannten Gründen später liegen kann.
  2. Die Verkabelung vom Dach zum Wechselrichter und/oder Sicherungskasten erfolgt über die praktischste und kostengünstigste Route mit einer maximalen Kabellänge von 50 Metern.
  3. Der Wechselrichter wird im selben Gebäude, auf dem die Solarmodule montiert sind, installiert und an das Stromnetz angeschlossen, vorzugsweise außen oder im selben oder angrenzenden Raum wie der Sicherungskasten.
  4. Verdeckte Verkabelung, ob innen oder außen, ist nicht im Preis inbegriffen.
  5. Die Verwendung von Optimierern ist nicht im Preis inbegriffen, es sei denn, dies ist im Angebot angegeben.
  6. Vorhandene Kabelrohre werden nur verwendet, wenn diese für die im Projekt verwendete Ausrüstung geeignet und zweckmäßig sind.
  7. Das öffentliche Netz und das Netz im Haus entsprechen den geltenden behördlichen Anforderungen und verfügen über ausreichende Kapazität und Qualität, damit die Solaranlage ohne weitere Verbesserungen oder Anpassungen angeschlossen werden kann.
  8. Der Sicherungskasten entspricht den geltenden behördlichen Anforderungen und bietet ausreichend Platz.
  9. Die Hauptsicherung, die elektrische Anlage und die Unterverteilung sind ausreichend dimensioniert.
  10. Die Installation erfolgt in dem Gebäude, in dem sich der elektrische Haupteingang befindet. In Fällen, in denen die Installation in einem anderen Gebäude durchgeführt wird, können zusätzliche Kosten aufgrund des Bedarfs an zusätzlicher Verkabelung und/oder Unterverteilung entstehen.
  11. Das Dach ist wasserdicht und in einem geeigneten Zustand und verfügt über eine solide Tragstruktur, die für die Montage und Befestigung der Solarmodule geeignet ist. Befindet sich das Dach oder das Grundstück in einem Zustand, der eine sichere Installation der Solaranlage ohne umfangreiche Reparaturen oder Bauarbeiten nicht zulässt, ist Kverneland Energi berechtigt, das Projekt ohne Haftungsübernahme abzubrechen und dem Kunden eventuell entstandene Kosten in Rechnung zu stellen.
  12. Das Dach ist nicht mit Schiefer oder Gras gedeckt.
  13. Installationen mit versenkten Solarmodulen, sofern diese angeboten werden, werden separat bepreist, und der Preis beinhaltet die Entfernung von Dachziegeln und anderem Dachmaterial im jeweiligen Panelbereich. Bei der Installation auf einem neuen Dach müssen die Dachlatten bereits angepasst und montiert sein.
  14. Spezielle Dachtypen, wie z. B. Dachmaterialien, die Asbest enthalten, werden separat bepreist. Kverneland Energi behält sich das Recht vor, Projekte auf Dächern mit asbesthaltigen Materialien ohne Kosten für Kverneland Energi abzubrechen und zu stornieren.
  15. Die Spannungsqualität vom Netzbetreiber liegt im normalen Bereich, einschließlich der Spannung von der Solaranlage.
Notwendige Genehmigungen
  • Der Kunde ist dafür verantwortlich, die erforderlichen Genehmigungen und Zulassungen von den zuständigen Behörden einzuholen, bevor die Solaranlage installiert wird. Solche Genehmigungen können Baugenehmigungen von Stadt oder Gemeinde sowie eine Vereinbarung mit dem Stromversorger des Kunden über den Verkauf und Kauf von überschüssigem Strom umfassen.
  • Kverneland Energi vereinbart den Stromanschluss mit dem örtlichen Netzbetreiber.
    Kverneland Energi kann den Kunden mit Informationen unterstützen, um bei eventuellen Genehmigungsverfahren zu helfen.

7. WÄHREND DER INSTALLATION

  1. Der Kunde hat Kverneland Energi ungehinderten Zugang zum Grundstück des Kunden im Zusammenhang mit der Installation der Solaranlage zu gewährleisten.
  2. Kverneland Energi muss im Zusammenhang mit der Installation der Solaranlage ungehinderten Zugang zu Wasser und Elektrizität haben.
  3. Der Kunde hat alle beweglichen Hindernisse zu entfernen, Schnee zu räumen und ähnliche Maßnahmen durchzuführen, die für den Zugang zum Eigentum des Kunden und die Durchführung der Installation erforderlich sind.
  4. Es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, die den Zugang zum Dach einschränken oder erschweren, wie z. B. Säulengänge, Wintergärten oder ähnliches. Verlängerte Montagezeiten aufgrund von eingeschränktem Zugang aufgrund von unbeweglichen Hindernissen, über die nicht informiert wurde, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
  5. Kostenerhöhungen aufgrund von eingeschränktem Zugang zum Eigentum des Kunden, zu Strom oder Wasser können dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

8. ANPASSUNGEN UND KONFIGURATION

  1. Anpassungen in Größe (z. B. Anzahl der Module) und Konfiguration (z. B. Modultyp, Leistungsoptimierer, Wechselrichter) können vorkommen, wenn besondere Umstände auf dem Dach eine Reduzierung der von den Solarmodulen bedeckten Fläche erfordern.
  2. Änderungen des geplanten Materials und der Ausrüstung für die Installation können vorkommen, wenn dies erforderlich ist, um Änderungen und Anpassungen der Installation vor Ort zu ermöglichen. Der Kunde akzeptiert, dass solche Änderungen nicht als Fehler oder mangelhafte Lieferung betrachtet werden.
  3. Kverneland Energi versucht, alle notwendigen Änderungen vor der Installation der Solaranlage zu ermitteln, aber manchmal können während der Installationsarbeiten kleinere Änderungen auftreten, und der Preis wird entsprechend reduziert oder erhöht. Der Kunde wird über solche Änderungen informiert und muss jede Preisänderung, die 5 % übersteigt, genehmigen.

9. LIEFERUNG, INBETRIEBNAHME UND DOKUMENTATION

  1. Die Lieferung der Solaranlage bedeutet, dass alle Geräte korrekt und funktionsfähig installiert und getestet sind.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Stromnetz auf dem Grundstück bei Lieferung in Betrieb ist.
  3. Die Inbetriebnahme der Solaranlage, einschließlich des Starts der Stromerzeugung, erfolgt nach Genehmigung durch die lokalen Behörden, wie z. B. den lokalen Netzbetreiber. In einigen Fällen ist es aufgrund von Anforderungen der lokalen Behörden oder Netzbetreiber nicht möglich, die Installation zum Zeitpunkt der Lieferung in Betrieb zu nehmen.
  4. Einige Netzbetreiber verlangen, dass der Stromzähler des Kunden vor der Inbetriebnahme der Solaranlage ausgetauscht wird. Der Netzbetreiber ist allein für diesen Prozess verantwortlich, und Kverneland Energi AS übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Verzögerungen bei der Stromproduktion der Solaranlage, die auf den Austausch des Stromzählers durch den Netzbetreiber zurückzuführen sind.
  5. Kverneland Energi unterstützt bei der Inbetriebnahme der Solaranlage nach der Lieferung.
  6. Kverneland Energi stellt dem Kunden die Dokumentation der Solaranlage zur Verfügung. Die Dokumentation wird elektronisch geliefert und umfasst Produktdatenblätter, Benutzerhandbücher und Konformitätsdokumente.
  7. Der Kunde akzeptiert, dass die Solaranlage vollständig ist, wenn die Lieferung abgeschlossen und die Dokumentation übergeben wurde.

10. DATEN UND ANSCHLUSS

  1. Der Anschluss der Solaranlage an das Internet setzt voraus, dass der Kunde über eine verfügbare WLAN-Abdeckung verfügt, wo der Wechselrichter installiert ist, und dass der Name und das Passwort des WLAN-Netzwerks dem Installateur während der Installation zur Verfügung gestellt werden.
  2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass die Internetverbindung funktioniert und dass der/die Wechselrichter mit dem richtigen Passwort konfiguriert sind. Kverneland Energi ist nicht verantwortlich für die Fehlerbehebung im Zusammenhang mit der Internetverbindung.
  3. Kverneland Energi hilft dem Kunden bei der Registrierung der Solaranlage auf dem Webportal des Wechselrichterherstellers. Die Erfassung, Speicherung und Nutzung von Daten auf dem Portal des Herstellers unterliegt den vom jeweiligen Hersteller festgelegten Geschäftsbedingungen und ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen dem Hersteller und dem Kunden. Der Kunde erteilt dem Wechselrichterhersteller außerdem das Recht, die auf dem Webportal verfügbaren Daten mit Kverneland Energi zu teilen. Kunden, die nicht möchten, dass die Solaranlage auf dem Webportal des Wechselrichterherstellers registriert wird, müssen dies ausdrücklich mitteilen.
  4. Kverneland Energi ist berechtigt, Produktionsdaten der Solaranlage nach eigenem Ermessen zu sammeln, zu speichern und zu verwenden.

11. SYSTEMBEDINGUNGEN

  1. Die Solaranlage ist zwischen der nominalen Gleichstromleistung der Solarmodule und der Wechselstromleistung des Wechselrichters ausgeglichen.
  2. Die Größe und die angegebene Leistung der Anlage sind mit der nominalen Gleichstromleistung der Solarmodule verbunden.
  3. Der Installateur wird im Rahmen der Projektierung beurteilen, welcher Wechselrichter für das Projekt am besten geeignet ist. Da die meisten Wechselrichter bei hoher Auslastung effizienter sind, wird der Wechselrichter in vielen Fällen etwas niedriger dimensioniert als der nominale Gleichstrom von allen Solarmodulen zusammen. Dies geschieht, um die jährliche Energieerzeugung der Anlage zu optimieren, und kann dazu führen, dass die Spitzenproduktion der Solaranlage an besonders sonnigen Tagen etwas geringer ist als sonst möglich wäre.
  4. Geräusche von der Solaranlage können als Ergebnis von Kühlventilatoren und/oder Kopplungskomponenten in den Wechselrichtern auftreten.

12. VERKAUF VON STROMÜBERSCHUSS

Der Kunde ist Eigentümer des von der Solaranlage erzeugten Stroms. Kverneland Energi AS ist nicht für den Verkauf von überschüssigem Strom verantwortlich.

 

13. LEISTUNGSGARANTIE

  1. Kverneland Energi garantiert, dass die Solaranlage die angegebene Nenn-Gleichstromleistung aufweist, gibt jedoch keine Garantie bezüglich der Stromproduktion.
  2. Die von Kverneland Energi angegebene geschätzte Stromproduktion basiert auf der Systemleistung und verfügbaren Datenbanken für Sonneneinstrahlung, Klimadaten und Informationen zum Installationsort. Die tatsächliche Stromproduktion variiert im Laufe der Zeit und kann durch lokale Wetterbedingungen sowie Schatten von Vegetation, angrenzenden Gebäuden oder anderen Elementen am Standort beeinflusst werden. Schatten von Gebäudeelementen, nahegelegenen Gebäuden, Vegetation oder Ähnlichem sind in den Berechnungen nicht berücksichtigt.
  3. Alle Produkte sind anfällig für Verschleiß, was im Laufe der Zeit zu einer reduzierten Leistung und Produktion führen kann. Eine Reduzierung der Stromerzeugung aufgrund von normalem Verschleiß oder die innerhalb der vom Hersteller angegebenen Daten für maximalen Qualitätsverlust liegt, ist zu erwarten.
  4. Jede Produktgarantie, die direkt vom Hersteller angeboten wird, ist eine Angelegenheit zwischen dem Kunden und dem Hersteller. Beachten Sie, dass solche Produktgarantien voraussetzen können, dass der Kunde das Produkt gemäß den Verfahren des Herstellers registriert.

Die Solaranlage ist nicht die primäre Stromquelle des Kunden. Kverneland Energi ist daher nicht verantwortlich für Verluste, die direkt oder indirekt durch Stromausfälle verursacht werden. Bei einem Stromausfall des Netzes schaltet sich die Solaranlage gemäß den geltenden Vorschriften ab.

 

14. BETRIEB UND WARTUNG

Betriebs- und Wartungsdokumentation für die Lieferung wird bereitgestellt, sofern dies vereinbart wurde. Datenblätter und Produktinformationen, die den gelieferten Produkten beiliegen, werden ebenfalls geliefert. Kverneland Energi AS kann auf Anfrage des Kunden Dokumentationen für Produkte liefern, bei denen dies normalerweise nicht der Fall ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Anweisungen für Betrieb und Wartung zu befolgen. Kverneland Energi AS ist nicht verantwortlich für Schäden usw., die durch unsachgemäße Verwendung oder Wartung der Lieferung entstehen.

Alle Arbeiten an der Solaranlage müssen von autorisiertem Personal durchgeführt werden. Kverneland Energi ist nicht verantwortlich für Verluste, die direkt oder indirekt durch Reparaturen und Wartungsarbeiten, die von unbefugtem Personal durchgeführt wurden, verursacht werden.

Kverneland Energi empfiehlt den Abschluss eines Servicevertrags für die Solaranlage.

 

15. FAKTURierung UND BEZAHLUNG

  1. Die Standardzahlungsbedingungen sind Vorauszahlung. Bei verspäteter Zahlung hat der Kunde Verzugszinsen gemäß den geltenden Gesetzen über verspätete Zahlungen zu zahlen.
  2. Kverneland Energi AS hat ein Verkäuferpfandrecht an der Lieferung für den Angebotspreis und für Ansprüche aus eventuellen anderen Leistungen, gemäß den Bestimmungen der §§ 314 bis 322 des Pfandgesetzes. Solange Kverneland Energi AS ein Verkäuferpfandrecht an der Lieferung hat, ist der Kunde dafür verantwortlich, die Ausrüstung ordnungsgemäß zu warten.
  3. Kverneland Energi ist nicht verantwortlich für Anträge auf oder Genehmigungen von nationalen oder lokalen Zuschüssen oder Förderprogrammen im Namen des Kunden. Preise können brutto oder netto von Zuschüssen angegeben werden. Der Kunde ist immer für den Bruttopreis bei Lieferung der Solaranlage verantwortlich.

16. GARANTIE UND REKLAMATION

Unsere Garantien beinhalten keine Einschränkungen des Reklamationsrechts für Waren nach Kaufgesetz und Verbraucherkaufgesetz.

Der Käufer kann nicht auf eigene Initiative Maßnahmen ergreifen, um einen Mangel an der Anlage zu beheben. Wenn dies geschieht, erlischt die Garantie auf die Anlage.

Die Garantiezeit beginnt mit der Fertigstellung der Solaranlage gemäß Punkt 9 dieser Bedingungen.

 

17. HÖHERE GEWALT

Kverneland Energi haftet nicht für Lieferverzögerungen oder für die vollständige oder teilweise Nichtlieferung oder Nichterfüllung, die durch Umstände außerhalb der Kontrolle von Kverneland Energi oder der Lieferanten von Kverneland Energi verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, eines oder mehrere der folgenden: Brand; Streik; Aussperrung; Arbeitskonflikte; Epidemien; Überschwemmung; Unfall; Transportverzögerungen; Krieg; Handelsblockade; Besuchsverbotsentscheidungen eines Gerichts oder Richters; oder jede andere vernünftige Ursache, sei sie ähnlich oder unähnlich den hier bereits genannten. Das Eintreten einer oder mehrerer solcher Ursachen für Verzögerungen verlängert die Leistungszeit um die Zeit oder die Zeiten jeder Ursache oder Ursachen für Verzögerungen.

 

18. STREITIGKEITEN

Diese Bedingungen und alle zugehörigen Kaufverträge unterliegen norwegischem Recht. Es ist zu versuchen, Streitigkeiten über diesen Vertrag gütlich beizulegen. Wenn eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten nicht gelingt, ist das Amtsgericht Stavanger Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten.